Für sichere Fleischprodukte
Hygienisch einwandfreie Bedingungen sind die wichtigste Voraussetzung für qualitativ hochwertige Lebensmittel.
Die dafür erforderlichen Maßnahmen definieren die EU-Verordnung (EG) 852/2004 zur Lebensmittelhygiene und die gesonderte EU-Verordnung (EG) 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.
Zu den Herausforderungen von Schlachtbetrieben zählen (u. a.):
- das Entfernen organischer Rückstände (wie Blut, Eiweiße oder Fette) von empfindlichen Produktions- und Verpackungsmaschinen, verschiedenen Transportbehältern, Oberflächen, Böden und Wänden
- die Verhinderung von Kreuzkontaminationen bei Produktwechseln (z. B. Schwein/Rind)
- die Einhaltung des HACCP-Konzepts, der BRC-Vorgaben und der IFS-Standards
- die Einhaltung der Trinkwasserverordnung
- die Erarbeitung individueller Hygienekonzepte
- motivierte und geschulte Mitarbeiter, die die hohen Standards professionell umsetzen
Von Profis für Profis: FINK TEC unterstützt Schlachtbetriebe und fleischverarbeitende Unternehmen mit spezifischen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
Wir unterstützen fleischverarbeitende Betriebe mit branchenspezifischen, aufeinander abgestimmten Reinigungs- und Desinfektionslösungen und den dazu passenden Monitoring Tools – für wirtschaftliche und ökologisch sichere Sauberkeit in allen Produktionsprozessen der Fleischverarbeitung und -produktion.
Mit geprüfter Wirksamkeit durch extern zertifizierte Testverfahren, wie z. B. die DIN-EN-Norm.
Anwendungen:
FINK TEC Mehrwegsystem
FINK TEC arbeitet umweltschonend mit einem effizienten Mehrwegsystem: Seit mehr als 50 Jahren verbinden wir Qualitäts- und Umweltansprüche zu einer überzeigenden Dienstleistung.
Durch die konsequente Umsetzung unseres Mehrwegsystems und der daraus resultierenden Einsparung von Primärstoffen verringern wir den Verbrauch von Energie und Ressourcen – erfolgreich und belegbar.
Die geschulten Fahrer unserer unternehmenseigenen Logistikflotte gewährleisten ein äußerst zuverlässiges Rückführsystem der Voll- und Leergebinde unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Bestimmungen.